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POP-Verordnung

POP-Verordnung (EU) 2019/1021

 

Als persistente langlebige organische Schadstoffe (persistent organic pollutants, POP) werden organische Stoffe bezeichnet, deren Abbau oder Umwandlung in der Umwelt nur sehr langsam erfolgt.

 

Zu den persistenten organischen Schadstoffen gehören eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln (zum Beispiel DDT) und Industriechemikalien (zum Beispiel Polychlorierte Biphenyle, PCB) sowie die hochgiftigen Dioxine und Furane, die als unerwünschte Nebenprodukte in Produktions- und Verbrennungsprozessen entstehen.

 

Deshalb wird seit vielen Jahren auf internationaler Ebene versucht, die Herstellung und die Verwendung von bestimmten POP-Stoffen einzuschränken oder ganz zu verbieten (Stockholmer Übereinkommen über POP).

 

Die Umsetzung der Stockholmer Beschlüsse zur Beschränkung und zum Verbot von bestimmten POP's erfolgte in der Europäischen Union bisher mit der Verordnung (EG) Nr. 850/2004. Diese Verordnung wird durch die neue Verordnung (EU) 2019/1021 vom 20. Juni 2019 abgelöst.

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier: https://echa.europa.eu/de/understanding-pops

 

Die POP-Stoffliste finden Sie hier: https://echa.europa.eu/de/list-of-substances-subject-to-pops-regulation